Punta Cana - Immobilien-Besitz und Erwerb als Ausländer

Schon als Urlaubsziel ist die Dominikanische Republik aufgrund ihrer endlosen Palmenhaine, ihrer kilometerlangen puderweißen Strände und dem türkisblauen Meer, welches man gerade rund um Punta Cana findet, äußerst beliebt. Aber auch die vielen anderen kulturellen Reize und geschichtsträchtigen Orte und Naturparks locken jedes Jahr Tausende von Urlaubern in diesen Karibik-Staat.

Doch auch Auswanderer zieht es dorthin, um das Exotische abseits der Reiseprospekte zu suchen. Wer dort ein neues Zuhause sucht, benötigt natürlich auch die nötige Immobilie.

Immobilienerwerb in Punta Cana

Wie in Deutschland auch, benötigt man für einen Immobilienerwerb in Punta Cana einen Anwalt. Doch die Stellung eines Notars in der Dominikanischen Republik unterscheidet sich wesentlich von der Stellung eines deutschen Anwaltes. Dies bezieht sich hauptsächlich darauf, das der Notar in der Dominikanischen Republik keine umfassende Belehrungspflicht, wie ein deutscher Notar, hat. Das kann dazu führen, das dieser sich nicht völlig unparteiisch mit den rechtlichen Konsequenzen des Immobilienerwerbes auseinandersetzt und den Käufer entsprechend darüber aufklärt.

So ist es für jeden Immobilieninteressierten unabdingbar, das dieser einen eigenen Anwalt mit der Vertretung seiner Interessen beauftragt und hierbei nicht auf die Empfehlungen des Verkäufers der Immobilie oder eines Maklers bezieht, da der von ihnen empfohlene Notar auch der Anwalt dieser beteiligten Partei sein kann.

Was sollte man beim Immobilienkauf beachten?

Vorsicht bei bereits vermieteten Immobilien. Durch den umfassenden Mieterschutz in der Dominikanischen Republik kann es schwer werden, die Immobilie selbst zu nutzen.

Vorsicht auch bei zu niedrigen Verkaufspreisen. Hierbei kann es sich um Schwarzverkäufe handeln. Dies hat Nachteile beim Wiederverkauf sowie Konsequenzen wie Schadensersatzzahlungen im Streitfall.

Soll eine Anzahlung geleistet werden, so sollte diese nur aufgrund eines notariellen Vertrages geleistet werden. Darüber hinaus auch nur gegen die Vorlage des Grundstücksplanes und gegen Vorlage eines Titels und des Grundbuchauszuges. Wurden Vermessungen durchgeführt, so sollten diese von einem Landvermesser überprüft werden. Dies sollte auch dann geschehen, wenn keine Abgrenzung vorhanden ist. Ist eine Abgrenzung vorhanden, so kann man mit der Vermessung durch einen Landvermesser sicherstellen, das man das richtige Grundstück kauft.

Bei einem Immobilienkauf lohnt es sich, hierfür eine Dominikanische Gesellschaft zu gründen. Dies spart zwischen 5,5 % und 7,5 % Grunderwerbssteuer. Möchte man eine Immobilie über einen Aktienkauf tätigen, so sollte das Stammkapital der Gesellschaft überprüft werden. Reicht das Kapital der Gesellschaft nicht für den Immobilienkauf, so müssen Gesellschaftsdarlehen aufgenommen werden. Diese sind nicht nur zinspflichtig sondern Erträge hieraus müssen angegeben und versteuert werden.